D & O Versicherung

Das Unternehmen tritt als Versicherungsnehmer auf und versichert seine Mitarbeiter.

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Der Mitarbeiter tritt als Versicherungsnehmer auf (Vorstand, Geschäftstführer, Aufsichtsrat, Beirat und weitere) und versichert sich selbst.

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Directors and Officers Versicherung, auch Organ- oder Manager- Haftpflichtversicherung genannt.

Es handelt sich bei der sogenannten D&O Versicherung um eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung. Hierbei ist nicht nur die Unternehmensleitung sondern auch das Vermögen der Firma geschützt. Versichert ist das Risiko von Managementfehlern der Geschäftsführer, Vorstände, des Aufsichtsrates und weiteren leitenden Angestellten im Innen- wie auch im Außenverhältnis. Haftungsansprüche Dritter werden überprüft, ggf. abgewehrt oder bei berechtigten Forderungen durch den Versicherer beglichen.

Die D & O Versicherung haftet bei vielen Fehlern der Geschäftsleitung und leitenden Angestellten im Rahmen der beruflichen Tätigkeit und tritt an Stelle der Haftung mit dem gesamten Privatvermögen.

In der D & O Versicherung können versichert werden:

  •     sämtliche ehemaligen, gegenwärtigen und künftigen Mitglieder des Vorstandes,
  •     der Geschäftsführung,
  •     des Aufsichtsrates,
  •     des Verwaltungsrates,
  •     des Beirates,
  •     deren Vertreter,
  •     faktische Mitglieder,
  •     leitende Angestellte,
  •     Generalbevollmächtigte
  •     Zollbeauftragte
  •     und
  •     eingetragene Lebenspartner


Ein Schadensfall kann durch eine Pflichtverletzung der versicherte Person entstehen, leichte Fahrlässigkeit ist ausreichend um in Anspruch genommen werden zu können. Unter den versicherten Personen eines Unternehmens gilt die gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass jede versicherte Person auch für die Fehler einer anderen versicherten Person haftet.

Ist der Vertrag mit dem Manager beendet und dieser aus dem Unternehmen ausgeschieden, kann dieser belangt werden, wenn der Fehler innerhalb der Vertragslaufzeit verursacht wurde.

Die Managerhaftung findet ihre rechtliche Grundlage in § 43 GmbH Gesetz und § 91 Aktiengesetz sowie das UMAG (Gesetz zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts. Die D & O Versicherung richtet sich an Geschäftsführer, Manager und Führungskräfte und sichert deren persönliche Haftung bei betrieblichen Problemen aus deren Tätigkeit ab. Die Haftung der Manager beinhaltet auch deren Privatvermögen in vollem Umfang.

Wird der Aufsichtsrat als Kontrollinstanz des Vorstandes tätig, so prüft dieser das pflichtgemäße Handeln des Vorstandes. Bei einer grob fahrlässigen Handlung kann der Aufsichtsrat den Vorstand im Rahmen der Innenhaftung in Anspruch nehmen. Können die Vorwürfe nicht widerlegt werden, können Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden.

Beispiele für Pflichtverletzungen

Subventionen wurden nicht beantragt, Steuervorteile wurde nicht geltend gemacht, Steuerschulden des Unternehmens wurden nicht beglichen, Sozialversicherungsbeiträge wurde nicht abgeführt, Forderungen sind verjährt da diese nicht geltend gemacht wurden, Konkurs- oder Insolvenzverschleppung.

Vorteile von Managern mit D & O Versicherung

Das Privatvermögen des Managers wird bei beruflichen Pflichtverletzungen durch die D & O Versicherung geschützt. Die gesamtschuldnerische Haftung der Geschäftsleitungskollegen wird auf die D & O Versicherung übertragen.


Vorteile von Unternehmen mit D & O Versicherung

Die D & O Versicherung schützt die Existenz des Unternehmens. Denn aufgrund von Imageschäden kann es zu Umsatzverlusten und Umsatzrückgängen führen. Auch negative Schlagzeilen von Managern können zu negativen Konsequenzen für das Unternehmen zur Folge haben.


Selbstbehalte in der D & O Versicherung

Bei der D & O Versicherung für Vorstände von Aktiengesellschaften besteht Kraft Gesetz ein Selbstbehalt je Schadensfall. Dieser beläuft sich auf 10 % des Schadens und ist begrenzt auf den 1,5 fachen Satz der jährlichen Festvergütung. Andere Organe, Geschäftsführer einer GmbH, leitende Angestellte, usw. tragen keinen Selbstbehalt.


Weitere Bezeichnungen der D & O Versicherung

Die D & O Versicherung wird auch unter den Bezeichnungen, wie z.B. Managerhaftpflichtversicherung, Berufshaftpflichtversicherung für Manager, Organhaftpflichtversicherung, Geschäftsführerhaftpflichtversicherung, Vorstandshaftpflichtversicherung, Unternehmensleiterhaftpflichtversicherung, usw. geführt.


Weiteres zur D & O Versicherung:

  •     Versicherungsnehmer ist das Unternehmen selbst.
  •     Abgedeckt sind Vermögensschäden, die schuldhaft verursacht wurden.
  •     Die D & O Versicherung wehrt unberechtigte Ansprüche ab, befriedigt berechtigte Ansprüche und übernimmt die Kosten der Verteidigung.


Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach

  •     dem Umsatz des Unternehmens
  •     der Bilanzsumme des Unternehmens
  •     dem Eigenkapital des Unternehmens

Die Versicherungssumme stellt die Höchstleistung je Schadensfall bzw. die Summe aller Schadensfälle eines Versicherungsjahres dar. Gegen einen Beitragszuschlag kann die Höchstentschädigungsleistung verdoppelt werden.