BETRIEBSHAFTPFLICHTVERSICHERUNG
Die Betriebshaftpflichtversicherung wird von jeglichen Betrieben benötigt, vom Ein-Mann-Betrieb bis hin zum Industriebetrieb.
"§ 823 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch – Schadensersatzpflicht"
Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.“
Leistung der Betriebshaftpflichtversicherung
- Überprüfung ob die Schadensersatzforderung berechtigt ist
- Abwehr von unberechtigten und zu hohen Schadensersatzforderung (passiver Rechtsschutz)
- Kostenübernahme bei berechtigten Schadensersatzforderungen im Rahmen der vereinbarten Deckungssummen
Versicherte Risiken/Schäden in der Betriebshaftpflichtversicherung
Ihr gesamtes Unternehmen ist versichert. Es sind versichert, der Firmeninhaber, das Unternehmen als juristische Person, Gesellschaftsteilhaber und die Mitarbeiter.
- Personenschäden wie Heilbehandlung, Rentenzahlung, Schmerzensgeld...
- Sachschäden wie Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten ...
- und Vermögensschäden wie Verdienstausfall, Nutzungsausfall, entgangener Gewinn...
- Der Geltungsbereich der Betriebshaftpflichtversicherung gilt i.d.R. EU-weit.
Abgrenzung Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung
Die Betriebshaftpflichtversicherung ist nicht auf eine einzelne Person – im vgl. zur Berufshaftpflichtversicherung – begrenzt. Sondern sichert den Betrieb bzw. das Unternehmen als juristische Person gegen Schadensersatzforderungen von Dritten aufgrund der betrieblichen Tätigkeit ab. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind Schäden durch Mitarbeiter während der Ausübung der Tätigkeit im Versicherungsschutz beinhaltet. Im Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung sind Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden, die als Folge von Personen- oder Sachschäden resultieren, beinhaltet.
Die Berufshaftpflichtversicherung ist auf den Versicherungsschutz einzelner Personen bestimmter Berufsgruppen ausgerichtet. Diese wird auch als Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bezeichnet und ist für einige Berufsgruppen eine sog. Pflichtversicherung gem. Pflichtversicherungsgesetz – das besagt, dass zur Ausübung der Tätigkeit eine Berufshaftpflichtversicherung bestehen muss. U.a. für Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Architekten, Ingenieure, Wirtschaftsprüfer. Der Versicherungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung ist beschränkt auf Vermögensschäden und beinhaltet nicht Personen- und Sachschäden.
Der Beitrag der Betriebshaftpflicht Police bestimmt sich durch:
- die zu vereinbarende Deckungssumme/Versicherungssumme,
- durch eine Schadensfall-Selbstbeteiligung,
- durch den Umfang der Haftpflicht Police. Hier gibt es von Versicherer zu Versicherer erhebliche Unterschiede,
- durch die Firmenstruktur/Unternehmenswerte wie den Jahresumsatz, Anzahl der Mitarbeiter, zu zahlende Gehälter und Löhne und ...
- durch eingetretene Vorschäden, diese wirken sich ggf. beitragserhöhend aus.
- durch eine Mindestvertragslaufzeit (ein bis drei Jahre).
Beratung ist uns nicht genug
Ihre persönliche Beratung Ist für uns selbstverständlich. Seit 1985 sind für unsere Kunden tätig. Wir sind kein Startup-Unternehmen. Über 110.000 Kundenmandate sprechen für sich. Wir sind an langjährigen Kundenbeziehungen interessiert, so sind wir aufgestellt, so sind Sie gut aufgehoben.
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Gerne optimieren wir all Ihre Versicherungsverträge. Hierzu reichen Sie uns bitte die Einverständniserklärung ein, wir lassen uns die Vertragsunterlagen ihrer Versicherer zukommen, analysieren diese und erstellen zeitgemäße (nach dem neusten tariflichen Stand) unverbindliche Angebote. Einfacher geht es nicht.
Ergänzungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Die erweiterte Prokukthaftpflichtversicherung ist von allergrößter Bedeutung.
So haften Sie als Hersteller wie auch Vertreiber für schadhafte Produkte.
Nach betrieblichen Gegebenheiten sind weitere Betriebsversicherungen sinnvoll.
So übernimmt z.B. der Firmenrechtsschutz den aktiven Part, Ansprüche gegenüber Dritten geltend zu machen und durchzusetzen. Die Kosten hierfür werden im Rahmen der vereinbarten Deckungs-, Versicherungssummen der Rechtsschutz-Police übernommen.
Werden gefährliche Stoffe auf dem Betriebsgelände verarbeitet oder gelagert entstehen sehr schnell bei Austritt dieser Stoffe Schäden an Gewässer oder Grund. Die Beseitigung dieser Schäden ist aufwendig und kostenintensiv. Hier hilft die Umwelthaftpflichtversicherung.
Für den Firmeninhaber ist in vielen Fällen die Privathaftpflicht automatisch in der Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Dies ist gut. Ist Familie vorhanden, nutzt dies aber wenig, da der Versicherungsschutz für Ehefrau und Kinder nicht gilt, nur der Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung deckt das Familienrisiko.
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