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Betriebsunterbrechnungsversicherung

Stoppt die Produktion und die Mitarbeiter können nicht arbeiten, greift die Betriebsunterbrechungsversicherung die laufenden Kosten abzudecken. Die Ursachen sind vielfältig. Ausfall von Geräten, Maschinen und Strom, Feuerschäden, Leistungswasserschäden, Sturmschäden und auch Krankheiten führen zu Ertragsausfällen. Alleine durch die Festkosten wie Mietzahlungen, Stromkosten, Personalkosten, Leasingraten usw. kommt es schnell zu finanziellen Engpässen.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt die fortlaufenden Kosten für bis zu 12 Monate nach Eintritt des Sachschadens, der zur Betriebsunterbrechung führte. Auch versichert ist der nicht erwirtschaftete Betriebsgewinn, anfallende Schadenminderungskosten, umsatzunabhängige Betriebskosten, usw. im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen.

Der Versicherungsschutz des Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet Schäden an versicherten Sachen, die ua.a. beruhen auf Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl mit Vandalismus, Raub, Elementarschäden – Erdbeben, Erdrutsch, Lawinen, Überschwemmung -.

In der Betriebsunterbrechungsversicherung wird je nach Versicherungssumme in die kleine, mittlere und große Betriebsunterbrechungsversicherung unterschieden.


Als kleine Betriebsunterbrechungsversicherung (KBU)werden solche bezeichnet, deren Versicherungssumme max. 1 Mio. Euro beträgt. Diese werden meist in Kombination mit einer Sachversicherung, wie z.B. Feuerversicherung, abgeschlossen.


Die mittlere (MBU) und große (GBU) stellen eigene Versicherungsverträge dar, und beziehen sich auf Versicherungssummen von mindestens 1 Mio. Euro.


Der Versicherungsumfang der mittleren und großen Betriebsunterbrechungsversicherung beinhaltet wesentliche Deckungserweiterungen, wie z.B. Folgekosten aufgrund von erforderlicher Schichtarbeit bzw. Zuschläge für geleistete Überstunden, die nach einem Schadensfall angefallen sind.


Die richtige Höhe der Versicherungssumme ist entscheidend


Die richtige Höhe der Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungsversicherung ist von elementarer Bedeutung. U.a. beeinflusst diese die Beitragshöhe sowie die Versicherungsleistung im Schadensfall.


Wird die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt, kann diese von den Kosten im Schadensfall überschritten werden. Schadenkosten über die Versicherungssumme hinaus werden nicht durch das Versicherungsunternehmen beglichen.


Wird die Versicherungssumme jedoch zu hoch angesetzt, sind Versicherungsbeiträge zu bezahlen, für die im Schadensfall keine Leistungen erbracht werden. Denn im Schadensfall wird nicht die vereinbarte Versicherungssumme ausbezahlt, sondern lediglich die nachgewiesen Schadenshöhe.


Die Versicherungssumem stellt in beiden die maximale Obergrenze für die Entschädigungsleistung im Schadensfall dar.