Firmenrechtsschutzversicherung
Die Firmenrechtsschutzversicherung erbringt ihre Leistung für die finanziellen Risiken eines Rechtsstreites. Alle Firmen wie auch die Berufsgruppe der Freiberufler und anderen Selbstständigen sind gut beraten sich ausführlichst über diese Betriebsversicherung zu informieren. Zu ihrer Orientierung, folgende Rechtsschutzpolicen werden offeriert: Schadensersatzrechtschutz Vertrags- und Sachenrechtsschutz, Steuerrechtschutz, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz, Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht-Sozialgerichtsrechtsschutz, Disziplinar- und Standesrechtsschutz, Verkehrsrechtsschutz, Eigentümer-/Mieterrechtsschutz.
Im Rahmen der Firmenrechtsschutzversicherung besteht Versicherungsschutz für Rechtsstreitigkeiten, die im Zusammenhang mit der gewerblichen Tätigkeit stehen. Die genaue gewerbliche Tätigkeit ist zu benennen und im Versicherungsschein der Rechtsschutzpolice zu dokumentieren.
Neben dem Fimeninhaber sind die Mietarbeiter des Unternehmens versichert. Ist das Unternehmen in einzelne Betriebe aufgeteilt, die räumlich, personell und betrieblich eindeutig getrennt voneinander agieren, so ist für jeden Betrieb eine eigenständige Firmenrechtsschutzversicherung notwendig.
Zu den allgemeinen Leistungen der Firmenrechtsschutzversicherung zählen u.a. freie Wahl des Rechtsanwaltes durch den Versicherungsnehmer, Empfehlung eines Rechtsanwaltes durch den Versicherer, anwaltliche telefonische Erstberatung, aussergerichtliche Anwaltstätigkeit, Übernahme der Kosten für Meditationsverfahren, Leistungen bei Einspruchsverfahren bzw. Widerspruchsverfahren, Vorsorgezusage für neu hinzukommende Risiken, Stellung einer Strafkaution, Forderungsmanagement.
Zu den versicherten Kosten der Firmenrechtsschutzversicherung zählen z.B. Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten, Sachverständigenkosten, Übersetzungskosten, Dolmetscherkosten, Kosten für Zeugengelder, Kosten eines Nebenklägers, Kosten des Prozessgegners, Kosten für die Stellung einer Kaution, Korrespondenzanwaltskosten.
In der Firmenrechtsschutzversicherung bestehen individuelle Tarifvarianten, die die Besonderheiten der einzelnen Berufsgruppen berücksichtigen. Hierzu zählen Ärzte, Landwirte und Forstwirte, Manger, usw..
Die nachfolgenden Beispiele zeigen auf warum eine Firmenrechtsschutzversicherung wichtig ist
Verkehrsbereich: Entzug des Führerscheins
Berufsbereich: Kündigung eines Arbeitnehmers
Immobilienbereich: Streit mit dem Nachbarn
Der selbständige Unternehmer wird auf dem Weg zu einem Kundentermin an einer falsch geschalteten Ampelanlage in der Gelbphase geblitzt. Die Folgen daraus sind eine Geldbuße in Höhe von 200 Euro, vier Punkte in Flensburg und 1 Monat Fahrverbot. Der Unternehmer benötigt beruflich seine Fahrerlaubnis und ist sich sicher, dass es sich richtig verhalten hat; er legt gegen den Bußgeldbescheid Einspruch ein. Das Gericht stellt das Verfahren ein.
Der Inhaber eines Malerbetriebes kündigt das Arbeitsverhältnis eines Mitarbeiters. Dieser verbreitet Geschichten über den Malerbetrieb, die den Ruf des Unternnehmens schädigen und dessen Existenz gefährden.
Ein Tischlereibetrieb betreibt seit Generationen seinen Betrieb. Die Bewohner der neu errichteten Wohnanlage direkt neben dem Tischlereibetrieb verlangen die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit wegen zu hoher Lärmbelästigung.
Kosten: rund 900 Euro für das Anwaltshonorar
Kosten: rund 60.000 Euro für zwei Gerichtsinstanzen – Streitwert rund 500.000 Euro
Kosten: rund 35.000 Euro für zwei Gerichtsinstanzen – Streitwert rund 200.000 Euro
Die Firmenrechtsschutzversicherung kann durch den Baustein Straf-Rechtsschutz für Unternehmen ergänzt werden.
Ein Strafverfahren wird seitens der Ermittlungsbehöhren bereits bei einem Verdacht eingeleitet. Das Strafverfahren kann gegen Führungskräfte oder Mitarbeiter eines Unternehmens eingeleitet werden.
Inhalte des Bausteins Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:
- Versicherungsschutz vor den persönlichen finanziellen Folgen einer strafrechtlichen Verfolgung
- Versicherungsschutz auch für Verfahren vor Vertragsabschluss, unter der Voraussetzung, dass bei Vertragsbeginn keine Kenntnis auf Einleitung eines Verfahrens bestand
- Empfehlung eines nahegelegenen Fachanwaltes
- Betreuung im Ausland durch einen landesrechtlich kundigen Anwaltes
Versicherte Kosten
- Honorare für privat bestellte Sachverständige
- Reisekosten für Anwälte und Versicherte
- Kosten der Zeugenbetreuung, auch von Kronzeugen
- Kosten für die Firmenstellungnahme bei einer Ermittlung gegen unbekannt im Unternehmen
- Kosten für Übersetzungen und Dolmetscher
- Stellung von Strafkaution als Darlehen
- Kosten für Kommunikationsberater für Öffentlichkeitsarbeit
- Recherchekosten für Wirtschaftsdetektei
- Kosten für Nebenkläger um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen
Versicherungsumfang
- weltweiter Versicherungsschutz ab Einleitung des Ermittlungsverfahrens für rechtlich unselbständige Niederlassungen und im Versicherungsschein genannte Tochtergesellschaften innerhalb der EU
- Verteidigung beim Vorwurf von Vorsatzstraftaten
- 24 Stunden kostenfreie telefonische Erstberatung durch einen Anwalt
Kein Versicherungsschutz besteht bei
- Preisabsprachen, Marktabsprachen, Ausschreibungsabsprachen, Bedingungsabsprachen
- rechtskräftiger Verurteilung wegen Vorsatz